DSGVO-konformer Body-Cam Einsatz
Body-Cams wirken deeskalierend, schützen Beschäftigte und liefern im Ernstfall gerichtsverwertbare Aufnahmen. Voraussetzung dafür ist ein DSGVO-konformer Einsatz.
Leitfaden zum DSGVO-konformen
Body-Cam Einsatz sichern
Body-Cam Datenschutz einhalten und profitieren
Mit unserer Unterstützung die Datenschutzhürde einfach überwinden und die Vorteile der Body-Cam Nutzung erleben, wie z.B.:

Deeskalation
Body-Cams können bereits durch ihre Präsenz mehr Respekt verschaffen und so im Vorfeld Gefahrensituationen verhindern.

Spiegelfunktion
Durch ein Frontdisplay können Agressoren ihr Verhalten refelektieren und schrecken gegebenfalls vor einer Straftat zurück.

Deeskalation
Gerichtsverwertbare Aufnahmen halten korrektes Verhalten Ihres Personals und mögliche Straftaten von Agressoren fest.
DSGVO-konformer Einsatz von Body-Cams ist zwingend notwendig, um Aufnahmen vor Gericht verwenden zu können. Damit dieser unkompliziert zu realisieren ist, geben wir hier eine Übersicht, welche Punkte beachtet werden sollten.
Rechtsgrundlage für den Einsatz von Body-Cams
Der Einsatz von Body-Cams zur Videoüberwachung bedarf einer Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO. In den meisten Fällen stützt sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO (das berechtigte Interesse des Verantwortlichen). Dabei ist zwischen dem Interesse der Betreibenden (z.B. Schutz der Beschäftigten vor Übergriffen) und den Rechten der gefilmten Personen abzuwägen.
Interesse der Betreibenden
z. B. Schutz der Beschäftigten vor Übergriffen

Rechte der gefilmten Personen
Schutz personenbezogener Daten
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) betonte, dass der Einsatz von Body-Cams daher stets anlassbezogen sowie zweckgebunden erfolgen muss.
Wichtig: Werden Bild und Ton aufgezeichnet, erhöht sich der Eingriff in die Rechte der betroffenen Personen. Die Abwägung muss dokumentiert und regelmäßig überprüft werden.
Rechtsgrundlage in den Polizeigesetzen
Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO – Das EuGH-Urteil 2025
Mit dem Urteil vom 18. Dezember 2025 (C-422/24) hat der Europäische Gerichtshof klargestellt: Werden personenbezogene Daten mittels Body-Cam erhoben, gilt Art. 13 DSGVO. Betroffene Personen müssen unmittelbar zum Zeitpunkt der Datenerhebung informiert werden und nicht erst nachträglich.
Der Fall: AB Storstockholms Lokaltrafik
Das schwedische Verkehrsunternehmen stattete seit 2018 Fahrscheinkontrolleure mit Body-Cams aus. Der Einsatz erfolgte laut schwedischer Datenschutzbehörde nicht datenschutzkonform. Aus diesem Grund verhängte Sie ein Bußgeld wegen mangelhafter Information der Fahrgäste.
ca.
Bußgeld
0 €
Das gestufte Informationsmodell:
Der EuGH bestätigt, dass die Informationspflichten im Rahmen eines gestuften Verfahrens erfüllt werden können mit Hilfe der EDSA-Leitlinien 3/2019 zur Videoüberwachung:
- Erste Ebene: Die wichtigsten Informationen können auf einem Hinweisschild angezeigt werden.
- Zweite Ebene: Die weiteren obligatorischen Informationen können an einem leicht zugänglichen Ort zur Verfügung gestellt werden.
Achtung: Welche Informationen konkret auf welcher Ebene anzuzeigen sind, regeln die EDSA-Leitlinien im Detail. Das Urteil stellt jedoch klar: Die Anwendung von Art. 14 DSGVO (nachträgliche Information) ist bei Body-Cams ausgeschlossen, da andernfalls „verdeckte Überwachungspraktiken” entstehen könnten.
Notwendige Datenschutzrechtliche Maßnahmen
Schnelle Checkliste:
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Einsatzkonzept erstellen
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Zweck der Verarbeitung definieren
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Verarbeitungsverzeichnis etablieren
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Auftragsverarbeitungsvertrag anfertigen
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Transparenzgebot (Informationspflicht) einhalten
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Betriebsvereinbarung anpassen
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Datenschutzfolgeabschätzung durchführen
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Richtige Konfiguration der Body-Cam
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Wie wird ein DSGVO-konformes Einsatzkonzept erstellt?
Der Einsatz von Body-Cams ist nur erlaubt, wenn er anlassbezogen zu vorher eindeutig festgelegten Zwecken erfolgt. Um einen zweckgebundenen Einsatz sicherzustellen, muss ein Einsatzkonzept erstellt werden. Dieses sollte Teil einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung werden und folgende Punkte beinhalten:
Zweck definieren
Was soll mit dem Einsatz erreicht werden? ( z. B. Schutz des eigenen Personals vor Übergriffen)
Einsatzort festlegen
Wo dürfen Aufnahmen gemacht werden?
Transparenz sichern
Was ist kurz vor einer Aufnahme zu tun?
Dokumentation
Wie wird eine erfolgte Aufnahme dokumentiert?
Evaluierung
Wie und in welcher Frequenz wird der Einsatz bewertet?
TOM festlegen
Welche technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) werden ergriffen, um die personenbezogenen Daten zu schützen?
Hinweis: Details zu allen aufgeführten Punkten sind in unserem Leitfaden zu finden.
Body-Cam Praxisleitfaden
Alle Hinweise & Tipps zur Einführung
Um einen ausführlichen Überblick über alle Maßnahmen zur DSGVO-konformen Nutzung von Body-Cams zu erhalten, können Sie sich unseren Leitfaden zur Einführung von Body-Cams zusenden lassen. In diesem ist auch enthalten, was aus betrieblicher Sicht durchgeführt werden muss, damit Ihr Body-Cam Projekt mit Leichtigkeit umgesetzt wird. Neben dem Leitfaden steht Ihnen zusätzlich unser kompetentes Team zur Seite. Alles was Sie wissen müssen:
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