Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für konkrete Einsatzszenarien konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt oder Datenschutzbeauftragten.

Der Einsatz von Body-Cams wird für Polizei, Sicherheitsunternehmen, ÖPNV-Mitarbeitende und Ordnungsämter in Deutschland immer wichtiger. Doch viele Organisationen sind unsicher: Ist eine Body-Cam überhaupt erlaubt? Was verlangt die DSGVO? Und gelten die Aufnahmen vor Gericht als Beweismittel?

Dieser Artikel beantwortet die häufigsten Fragen, was bezüglich Datenschutz beim Einsatz von Body-Cams beachtet werden muss. Sie erfahren, wann Körperkameras datenschutzkonform eingesetzt werden dürfen, welche Rolle Pre-Recording spielt und wie moderne Systeme wie die NetCo Body-Cam Rechtssicherheit mit einfacher Bedienung verbinden. 

Inhaltsverzeichnis

Ist eine Body-Cam erlaubt? Rechtliche Grundlagen nach DSGVO

Die kurze Antwort: Ja, der Einsatz einer Body-Cam ist in Deutschland unter klar definierten Bedingungen erlaubt. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regeln, wann die Videoüberwachung durch Körperkameras zulässig ist.

Entscheidend sind drei Kriterien: Zweckbindung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz. Der Einsatz von Body-Cams muss daher stets anlassbezogen sowie zweckgebunden erfolgen. Das bedeutet: Die Kamera wird nur aktiviert, wenn eine konkrete Gefährdungslage vorlieg. Dies ist etwa bei Übergriffen auf Beschäftigte oder zur Dokumentation von Straftaten der Fall. Eine Dauerüberwachung ohne Anlass ist nicht erlaubt.

Die rechtliche Grundlage findet sich in Art. 6 DSGVO. Für Polizei und Strafverfolgungsbehörden gelten zusätzlich die Polizeigesetze der Länder. Private Sicherheitsunternehmen müssen ihre Rechtsgrundlage genau prüfen. Meist ist diese das berechtigte Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, kombiniert mit dem Schutz der Beschäftigten vor Übergriffen gemäß § 26 BDSG.

Wichtig hierbei ist, es ist immer zwischen dem Interesse der Betreibenden und den Rechten der Gefilmten gemäß DSGVO abzuwägen. Nur wenn der Schutz der Einsatzkräfte das Persönlichkeitsrecht der gefilmten Person überwiegt, ist der Einsatz datenschutzrechtlich zulässig.

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Praxistipp: Erstellen Sie vor der Inbetriebnahme ein schriftliches Einsatzkonzept, das Zweck, Einsatzbereiche und Speicherfristen definiert. Die NetCo Body-Cam unterstützt Sie dabei mit technischen Vorgaben, die Privacy by Design von Anfang an umsetzen.

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Wann dürfen Body-Cams nicht genutzt werden?

Es gibt klare Grenzen für den Einsatz der Body-Cam. Die DSGVO verbietet die Datenerhebung in Bereichen, in denen Personen eine berechtigte Privatsphäre erwarten. Dazu gehören:

  • Toiletten, Umkleiden, medizinische Behandlungsräume: Hier ist jede Form der Videoüberwachung unzulässig.
  • Private Wohnräume ohne Einwilligung: Betreten Einsatzkräfte eine Privatwohnung, muss die Kamera ausgeschaltet werden. Es sei denn, die Person stimmt der vor der Aufnahme (freiwillig, informiert und widerrufbar sein) zu oder es handelt sich um Polizisten in bestimmten Bundesländern (einige Polizeigesetze haben Sonderregelungen bei gegenwärtige Gefahr: § 14 Abs. 6 HSOG, § 31 Abs. 2 POG RLP, § 33a Abs. 5 PAG TH).
  • Dauerhafte Überwachung ohne Anlass: Eine Body-Cam darf nicht permanent aufzeichnen. Der Einsatz von Body-Cams durch private Sicherheitsunternehmen oder Polizei muss anlassbezogen sein. Sie darf nur bei konkretem Bedarf aktiviert werden.

Auch für den Schutz der Beschäftigten vor Übergriffen gilt: Die Kamera ist kein Instrument zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle. Rückschlüsse auf das Verhalten und die Leistung von Beschäftigten durch automatisierte Auswertung sind nach § 26 BDSG unzulässig. Gibt es eine Betriebsvereinbarung, muss diese genau regeln, wann und wie die Body-Cam eingesetzt wird.

Ein weiterer kritischer Punkt: Tonaufnahmen unterliegen strengeren Regelungen als reine Videoaufnahmen. Die Erhebung von Bild und Ton ohne Einwilligung ist nur in engen Grenzen rechtmäßig, da gesprochene Inhalte tiefer in die Privatsphäre eingreifen. Die NetCo Body-Cam ermöglicht es, Tonaufnahmen separat für maximale Flexibilität je nach Einsatzszenario zu deaktivieren.

Darf die Polizei Body-Cams einsetzen?

Ja. Die Bundespolizei und viele der Landespolizeien setzen Body-Cams auf Basis ihrer jeweiligen Polizeigesetze ein. Anders als private Sicherheitsunternehmen unterliegen Polizei und Strafverfolgungsbehörden nicht der allgemeinen DSGVO, sondern dem BDSG sowie spezifischen Rechtsgrundlagen für hoheitliche Aufgaben.

In den meisten Bundesländern ist der Einsatz der Body-Cam bei Polizeien inzwischen gesetzlich verankert. Mit dem Ziel, Einsatzkräfte vor Übergriffen zu schützen und Beweismittel für zivilrechtliche Ansprüche oder strafrechtliche Verfahren zu sichern. Die Kameras dokumentieren Situationen objektiv. Einige Modellle wie die NetCo Body-Cam deeskalieren Konflikte auch mit ihrem großen Frontdisplay. Dieses hilft nachweislich das Personen ihr eigenes Verhalten spiegeln und dadurch in bis zu 75% der Fälle von weiterer Eskalation absehen. 

Doch auch für die Polizei gelten klare Regeln: Die Aufnahme muss verhältnismäßig sein, und die betroffene Person muss über die Videoüberwachung informiert werden. Ein sichtbares LED-Signal an der Kamera, akkustisches Feedback und mündliche Datenschutzhinweise sind unter anderem notwendig. Die Speicherdauer ist begrenzt: Aufnahmen, die nicht als Beweismittel benötigt werden, müssen nach spätestens 72 Stunden gelöscht werden.

Was gilt für Ordnungsämter? In einigen Bundesländern ist der Einsatz von Body-Cams durch kommunale Ordnungsämter ebenfalls im jeweiligen Polizeigesetz geregelt. Die Rechtsgrundlage variiert je nach Landesgesetzgebung. Eine Prüfung im Einzelfall ist daher empfehlenswert. Kommunen sollten sich vor der Inbetriebnahme mit der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde abstimmen und ein rechtssicheres Einsatzkonzept erstellen.

Praxisbeispiel: Bei einer Kontrolle wird ein Polizist bedroht. Die sichtbare Body-Cam zeigt sofort Präsenz. In dem Moment, wo sich die Lage zu spitzt, wird das Display eingeschaltet. Die Person sieht sich selbst und kann ihr Verhalten reflektieren. Häufig beruhigt sich die Situation bereits an dieser Stelle. Erst wenn die Person weiter aggressiv bleibt, folgt der mündliche Hinweis, dass die Kamera aktiviert werden kann und die Einsatzkraft startet die Aufnahme. Es folgt ein akkustisches Signal und das rot leuchtende LED-Signal macht die Aufzeichnung eindeutig sichtbar. So schafft die Body-Cam Transparenz.

Was gilt beim Einsatz von Body-Cams durch private Sicherheitsunternehmen?

Private Sicherheitsunternehmen dürfen Body-Cams einsetzen, müssen aber höhere datenschutzrechtliche Hürden überwinden als die Polizei. Die Rechtsgrundlage ist in der Regel Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) kombiniert mit § 26 BDSG, wenn es um den Schutz der Beschäftigten geht.

Der Einsatz von Body-Cams durch private Sicherheitsunternehmen ist nur zulässig, wenn:

  1. Ein berechtigtes Interesse vorliegt: Etwa der Schutz von Mitarbeitenden vor Gewalt oder die Sicherung von Beweismitteln bei Übergriffen.
  2. Die Maßnahme verhältnismäßig ist: Weniger eingreifende Mittel (z. B. stationäre Kameras) dürfen nicht ausreichen.
  3. Die betroffene Person transparent informiert wird: Durch Beschilderung, mündliche Hinweise oder Aushändigung eines Merkblattes.

Private Sicherheitsunternehmen müssen die datenschutzrechtlichen Verantwortlichen klar benennen. Sie müssen also festlegen, wer für die Datenverarbeitung zuständig ist. Ein Datenschutzbeauftragter muss prüfen, ob der Einsatz der Body-Cams mit den Leitlinien für Transparenz gemäß der Verordnung vereinbar ist.

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Inwiefern verändert das Hausrecht die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Body-Cams?

In bestimmten Bereichen kann das Hausrecht den Einsatz von Body-Cams unter Umständen erleichtern. Dies betrifft beispielsweise Verkehrsunternehmen im ÖPNV, Werkschutz auf Betriebsgeländen oder Sicherheitsdienste in Krankenhäusern. Wer das Hausrecht innehat, kann grundsätzlich festlegen, unter welchen Bedingungen Personen das Gelände betreten dürfen und kann die Videoüberwachung als Bedingung für den Zutritt transparent kommunizieren Dies kann die Begründung eines berechtigten Interesses unterstützen.

Wichtig: Das Hausrecht entbindet nicht von der Pflicht zur DSGVO-konformen Datenverarbeitung. Auch hier müssen Zweckbindung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz gewahrt bleiben. Personenbezogene Daten dürfen nur im erforderlichen Umfang erhoben werden. Eine rechtliche Einzelfallprüfung durch einen Datenschutzbeauftragten oder Juristen ist vor der Inbetriebnahme dringend empfohlen. Die konkrete Ausgestaltung hängt von den spezifischen Einsatzbedingungen und der jeweiligen Rechtsgrundlage ab.

Die NetCo Body-Cam erfüllt alle Transparenzvorgaben gemäß Art. 13 und 14 DSGVO: Jede Aufnahme wird mit Zeitstempel und Geräte-ID versehen. Die Nutzung von Body-Cams ist lückenlos nachvollziehbar für interne Audits und externe Prüfungen durch die Datenschutzaufsichtsbehörde.

Mit der NetCo Suite kann alle Aufnahmen DSGVO-konform verwalten wie zum Beispiel die automatisierte Löschung nach Ablauf der Speicherdauer.

Sind Body-Cam-Aufnahmen als Beweismittel zulässig?

Ja, Body-Cam-Aufnahmen gelten als Beweismittel in Strafverfahren als auch bei zivilrechtlichen Ansprüchen. Entscheidend ist, dass die Aufnahme rechtmäßig entstanden ist und ihre Integrität nachgewiesen werden kann.

Das bedeutet konkret:

  • Rechtmäßige Erhebung: Die Aufnahme muss auf einer zulässigen Rechtsgrundlage beruhen (z. B. Art. 6 DSGVO oder Polizeigesetze).
  • Unveränderte Daten: Es darf kein Zweifel bestehen, dass die Aufnahme manipuliert wurde. Technisch-organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten sind Pflicht.
  • Dokumentierte Beweiskette: Jede Aktion: Aufnahme, Übertragung, Speicherung, Zugriff, muss lückenlos protokolliert sein.

Die NetCo Body-Cam sichert Beweismittel nach höchsten Standards: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (AES-256), automatisierte Protokollierung und Serverstandort Deutschland garantieren, dass Ihre Aufnahmen vor Gericht Bestand haben. Kein unbefugter Zugriff und keine Datenlücken sind vorhanden.

Gerichtspraxis: In Verfahren haben Body-Cam-Aufnahmen zur Klärung des Sachverhalts beigetragen. Beispielsweise konnten schon Einsatzkräfte vor falschen Anschuldigungen geschützt werden. Voraussetzung ist, dass die Datenverarbeitung transparent und gemäß Art. 6 erfolgt ist.

Wichtig: Auch wenn Aufnahmen als Beweismittel dienen können, dürfen sie nicht unbegrenzt gespeichert werden. Die Verantwortliche muss sicherstellen, dass nicht benötigte Daten nach Ablauf der Speicherdauer automatisiert und revisionssicher gelöscht werden.

Was ist Pre-Recording bei Body-Cams und ist es erlaubt?

Pre-Recording (oder „Pre”) bedeutet, dass die Body-Cam bereits vor der eigentlichen Aktivierung im temporären Zwischenspeicher aufzeichnet. Erst wenn die Einsatzkraft den Aufnahmeknopf drückt, werden die letzten 30 Sekunden (oder bis zu 90 Sekunden, je nach Einstellung) dauerhaft gespeichert.

Warum ist das wichtig? Konfliktsituationen eskalieren oft binnen Sekunden. Bis die Einsatzkraft die Kamera aktiviert, ist der entscheidende Moment bereits vorbei. Die Pre-Recording-Funktion stellt sicher, dass die Ursache der Eskalation dokumentiert wird und nicht erst die Reaktion darauf.

Ist Pre-Recording erlaubt? Pre-Recording kann zulässig, wenn die Daten nur kurzfristig gepuffert werden und ohne bewusste Aktivierung automatisch gelöscht werden. Dies sollte mit dem Datenschutzbeauftragten. Es liegt also keine Dauerüberwachung vor, sondern eine technische Vorbereitung für den Ernstfall.

Die NetCo Body-Cam Pro verfügt über eine Pre-Recording-Funktion, die DSGVO-konform arbeitet: Die Daten werden im flüchtigen Speicher gehalten (je nach Einstellung in der Body-Cam Software NetCo Suite) und nur bei bewusster Aktivierung dauerhaft gesichert. Keine heimliche Aufzeichnung, keine Speicherung ohne Rechtsgrundlage.

Praxisbeispiel: Ein Sicherheitsmitarbeiter im ÖPNV wird plötzlich von einem Fahrgast angegriffen. Er aktiviert die Body-Cam und dank Pre-Recording sind die entscheidenden Sekunden vor der Eskalation dokumentiert. Das Video zeigt, dass der Mitarbeiter nicht provoziert hat, sondern rein defensiv gehandelt hat. Dies kann Klarheit schaffen und aus dem Zusammenhang gerissenen Smartphone Aufnahmen von Schaulustigen genutzt werden.

Wie lange werden Body-Cam-Aufnahmen gespeichert?

Die Speicherdauer richtet sich nach dem Zweck der Aufnahme. Die DSGVO verlangt: Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den ursprünglichen Zweck erforderlich ist.

Konkret bedeutet das:

  • Keine Beweisfunktion: Aufnahmen ohne rechtliche Relevanz müssen nach spätestens 72 Stunden automatisiert und revisionssicher gelöscht werden.
  • Beweissicherung läuft: Wird die Aufnahme als Beweismittel benötigt (z. B. bei laufendem Ermittlungsverfahren), verlängert sich die Speicherdauer entsprechend.
  • Zivilrechtliche Ansprüche: Auch für zivilrechtliche Ansprüche (z. B. Schadensersatzforderungen) dürfen Aufnahmen länger aufbewahrt werden, aber nur maximal für die Dauer der Verjährungsfrist.

Die NetCo Suite automatisiert die Löschung: Sie legen die Speicherdauer individuell fest je nach Rechtsgrundlage die für Sie gilt oder gegebenfalls nach strengerer interner Richtlinie. Nach Ablauf der Frist werden die Daten automatisch und unwiderruflich gelöscht. Jede Löschung wird protokolliert für Ihre Compliance-Nachweise gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde.

Wichtig: Die Aufbewahrung „für den Fall der Fälle” ist nach DSGVO nicht zulässig. Wer Aufnahmen ohne konkreten Zweck speichert, riskiert Bußgelder. Die technische Lösung: Setzen Sie auf Systeme, die Datenschutz by Design garantieren.

Was verlangt die DSGVO bei der Aktivierung der Body-Cam?

Die Aktivierung der Body-Cam muss klar erkennbar sein, sowohl für die gefilmte Person als auch für die Einsatzkraft selbst. Die DSGVO verlangt Transparenzvorgaben gemäß Art. 13: Betroffene Personen müssen informiert werden, dass sie aufgezeichnet werden.

In der Praxis bedeutet das:

  1. Sichtbares LED-Signal: Die Kamera muss durch ein rotes oder gelbes Licht zeigen, dass sie aktiv ist.
  2. Akkustisches Signal: Durch ein Geräusch muss die Body-Cam vermitteln, dass eine Aufnahme gestartet wurde.
  3. Mündlicher Hinweis: Die Einsatzkraft sollte die Person informieren.
  4. Datenschutzhinweise vor Ort: Bei längeren Einsätzen oder in definierten Bereichen (z. B. Bahnhöfen) können zusätzlich Schilder aufgestellt werden.

Die NetCo Body-Cam erfüllt alle Transparenzvorgaben: Ein gut sichtbares LED-Licht signalisiert die Aufnahme.

Die Einsatzkraft muss die Kamera bewusst aktivieren. Automatische Aufzeichnungen ohne Anlass sind nicht zulässig. Die NetCo Body-Cam setzt deshalb auf die „Double-Tap”-Aktivierung: Die Taste muss zweimal gedrückt werden, um versehentliche Aufnahmen zu verhindern.

Für Beschäftigte gilt: Transparenz schafft Rechtssicherheit. Wer die Kamera offen trägt und ihre Funktion kommuniziert, vermeidet Beschwerden und stärkt das Vertrauen in die eigene Arbeit.

Dürfen Body-Cam-Aufnahmen veröffentlicht werden?

Nein, in der Regel nicht. Die Veröffentlichung von Body-Cam-Aufnahmen wie beispielsweise in sozialen Medien oder Pressemitteilungen ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung der gefilmten Person erlaubt. Ohne diese Einwilligung verstößt die Veröffentlichung gegen die DSGVO und das Recht am eigenen Bild.

Ausnahmen gelten nur in sehr engen Grenzen, etwa:

  • Öffentliches Interesse: Polizei oder Strafverfolgungsbehörden dürfen Aufnahmen zur Fahndung nach Straftätern veröffentlichen, aber nur mit richterlicher Anordnung.
  • Anonymisierte Schulungszwecke: Wenn alle personenbezogenen Daten unkenntlich gemacht wurden (Gesichter, Stimmen, Kennzeichen), können Aufnahmen für interne Schulungen genutzt werden.

Wichtig: Auch die bloße Weitergabe an unbefugte Dritte ist unzulässig. Nur autorisiertes Personal darf Zugriff auf die Aufnahmen erhalten. Die NetCo Body-Cam setzt deshalb auf rollenbasierte Zugriffsrechte.

Wie schützen DSGVO-konforme Body-Cams die Datenschutzrechte einer unkontrollierbaren Anzahl von Personen?

Der Einsatz von Body-Cams ist mit den Datenschutzrechten einer unkontrollierbaren Anzahl von Personen verbunden wie bei Großveranstaltungen, im öffentlichen Nahverkehr oder auf Straßen. Das macht die Datenverarbeitung besonders anspruchsvoll.

Die DSGVO verlangt deshalb besondere Vorkehrungen:

  1. Privacy by Design: Datenschutz muss von Anfang an in die Technik eingebaut sein und nicht nachträglich ergänzt werden.
  2. Datenminimierung: Es werden nur Daten erfasst, die für den Zweck erforderlich sind. 
  3. Transparenz: Die betroffene Person muss erkennen können, dass eine Aufnahme stattfindet.
  4. Betroffenenrechte: Personen müssen ihre personenbezogenen Daten verlangen, berichtigen oder löschen lassen können soweit dies mit dem Beweiszweck vereinbar ist.

NetCo setzt auf den Serverstandort Deutschland. Anders als andere Anbieter unterliegen unsere Daten nicht dem CLOUD Act. Ihre Beweisdaten bleiben unter deutscher Jurisdiktion. Es erfolgt kein Zugriff für ausländische Behörden.

Praxisvorteil: Bei Kontrollen durch die Datenschutzaufsichtsbehörde können Sie jederzeit nachweisen, dass Ihre Body-Cam-Systeme DSGVO-konform arbeiten. Die NetCo Suite liefert alle Protokolle, die Sie für Audits benötigen.

Warum NetCo: Datenschutz, der im Einsatz funktioniert

Body-Cams müssen im Ernstfall sofort funktionieren und gleichzeitig alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen. Genau dafür wurde die NetCo Body-Cam entwickelt.

Was uns unterscheidet:

  • Serverstandort Deutschland: Die volle Kontrolle über Ihre Daten ist gegeben. (kein CLOUD Actc und keine unbefugten Zugriffe)
  • Penetrationstests: Wir lassen von externen IT-Dienstleitern unsere Systeme angreifen, um Schwachstellen zu finden, bevor echte Angreifer es tun.
  • Privacy by Design: Mit unserer Lösung erhaten Sie automatische Löschung, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und rollenbasierte Zugriffe.
  • Lückenlose Beweissicherung: Jede Aufnahme ist manipulationssicher und jede Aktion wird protokolliert.

NetCo setzt auf den Serverstandort Deutschland. Anders als US-amerikanische Anbieter unterliegen unsere Daten nicht dem CLOUD Act. Ihre Beweisdaten bleiben unter deutscher Jurisdiktion. Es erfolgt kein Zugriff für ausländische Behörden.

Zusammenfassung: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Body-Cams sind erlaubt: Aber dürfen nur anlassbezogen, verhältnismäßig und transparent gemäß DSGVO eingeschaltet werden.
  • Polizeien dürfen Body-Cams teilweise einfacher einsetzen: Es gibt in einigen Polizeigesetzen individuelle Regelungen.
  • Pre-Recording kann zulässig sein: Daten müssen temporär gepuffert und automatisch gelöscht werden.
  • Aufnahmen gelten als Beweismittel: Sofern sie rechtmäßig erhoben, manipulationssicher gespeichert und lückenlos dokumentiert wurden.
  • Speicherdauer: Maximal 72 Stunden ohne Beweisfunktion ist möglich und danach ist eine automatische Löschung erforderlich
  • Transparenz ist Pflicht: Sichtbares LED-Signal, akustisches Signal, mündliche Hinweise, Datenschutzhinweise vor Ort.
  • Privacy by Design schützt Datenschutzrechte: Automatisierte Löschung, Verschlüsselung und ein Serverstandort Deutschland sind gegeben.
  • NetCo Body-Cam erfüllt alle Anforderungen: Unsere Lösung ist DSGVO-konform, manipulationssicher und im Einsatz bewährt.

Ihr nächster Schritt: Sichern Sie Ihre Einsatzkräfte rechtssicher ab. Informieren Sie sich über die NetCo Body-Cam und profitieren Sie, wenn Sie ein Sicherheitsdienst sind, von VBG-Förderung. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung. Wir zeigen Ihnen, wie Datenschutz und Beweissicherung funktionieren.

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