Die Rechtsgrundlage zur Verwendung von Body-Cams wird in jedem Bundesland einzeln festgelegt. Im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln) sind detaillierte Vorschriften für den Einsatz von Körperkameras in Berlin zu finden.
Einsatz von Bodycams bei der Polizei Berlin – die Rechtsgrundlage
Besteht „eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit“ – entweder für Polizeibeamte oder Dritte -, ist die Berliner Polizei dazu befugt, mit Body-Cams aufnehmen zu dürfen. Bild- und Tonaufnahmen mit personenbezogenen Daten können zum Zweck der Gefahrenabwehr oder zur Verfolgung von Straftaten im öffentlich zugänglichen Raum offen aufgezeichnet werden.
Sollte es unvermeidbar sein, dass unbeteiligte Dritte Teil der Body-Cam Aufzeichnung werden, müssen sie darüber in Kenntnis gesetzt werden – beispielsweise durch ein eindeutiges Hinweisschild oder eine Mitteilung. Body-Cam Aufnahmen in privaten Lebensbereichen wie Wohnungen sind hingegen nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt, damit die Privatsphäre sowie sensible Daten geschützt werden.
Hierzu müssen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Gefahrensituation im privaten Bereich vorliegt und eine Aufzeichnung erforderlich ist. Zu beachten ist jedoch, dass die Aufzeichnung von Szenen, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, nicht erlaubt ist. Sobald sich während der Aufzeichnung Anzeichen ergeben, dass solche Daten erfasst werden, muss die Aufnahme unverzüglich unterbrochen werden. Die weitere Verwendung dieser Daten ist ohne richterliche Zustimmung nicht gestattet, die erfolgte Aufnahme muss jedoch zum Zweck der Datenschutzkontrolle dokumentiert werden.
Direkt zur Gesetzesgrundlage: ASOG BLN §24c
Zum Einsatz von Body-Cams von Ordnungsbehörden in Berlin
Ist Pre-Recording mit Bodycams in Berlin gestattet?
Pre-Recording – eine kontinuierliche Kurzzeitspeicherung von Bild- und Tonaufnahmen, bevor die Kamera offiziell aktiviert wird – ist bei Berliner Body-Cams nur in einem Zeitintervall von höchstens 60 Sekunden erlaubt. Nach Ablauf dieser Zeit sind Daten automatisch spurenlos zu löschen, außer es besteht eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit. Wird die Kamera zu diesem Zweck offiziell aktiviert, können die letzten Sekunden vor dem Aktivierungszeitpunkt ebenfalls gespeichert werden. Dadurch erfasst die Kamera auch das Geschehen unmittelbar vor einem bestimmten Ereignis, wie etwa einem Zwischenfall oder einer Eskalation.
Wann erfolgt die Löschung von Body-Cam Aufzeichnungen?
Bild- und Tonaufzeichnungen einer Body-Cam müssen verschlüsselt und manipulationssicher angefertigt und aufbewahrt werden. Polizeibeamte, die in die Aufnahmesituation verwickelt waren, dürfen keinen Zugang zu den Daten bekommen. Nach Ablauf eines Monats müssen Body-Cam Aufzeichnungen gelöscht werden, sofern sie nicht zur Strafverfolgung oder zur Aufklärung eines Sachverhalts benötigt werden. Auch die Löschung von Daten ist zum Zweck der Datenschutzkontrolle zu dokumentieren.
Rechtsgrundlage für Bodycams bei Berliner Ordnungsämtern und anderen Behörden
Neben der Berliner Polizei dürfen Body-Cams auch von der Feuerwehr, dem Rettungsdienst und dem bezirklichen Ordnungsamt eingesetzt werden.
Für Feuerwehr und Rettungskräfte gilt: Bild- und Tonaufnahmen dürfen bei Gefahr mithilfe einer Body-Cam angefertigt werden. Dazu gehören die Bedingungen für das Sammeln und Verarbeiten personenbezogener Daten, das Pre-Recording und die Speicher- und Löschfristen.
Für Dienstkräfte der bezirklichen Ordnungsämter gilt gleiches, mit der Einschränkung, dass eine Datenverarbeitung in privaten Lebensbereichen grundsätzlich unzulässig ist. Ordnungsdienstkräfte dürfen im Rahmen ihrer Außendiensttätigkeit folglich keine Bild- oder Tonaufnahmen in privaten Wohnräumen anfertigen.
Direkt zur Gesetzesgrundlage: ASOG BLN §24c
Zu unserem Leitfaden für den DSGVO-konformen Einsatz von Body-Cams
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