Einsatz von Bodycams bei der Polizei Hamburg –

die Rechtsgrundlage

Der Einsatz von Bodycams bei der Polizei wird in jedem Bundesland individuell geregelt. In Hamburg bildet §18 des Polizeidatenverarbeitungsgesetzes (PolDVG) die rechtliche Grundlage. Dieses Gesetz legt fest, wann und wie die Polizei in Hamburg Bodycams einsetzen darf und welche Regeln für den Umgang mit den Aufnahmen gelten.Bodycams sollen vor allem die Sicherheit der Polizeibeamten erhöhen und Straftaten verhindern. Gleichzeitig müssen sie verhältnismäßig eingesetzt werden und die Privatsphäre der Bürger respektieren.

Direkt zur Gesetzesgrundlage: §18 PolDVG

Wann und zu welchem Zweck dürfen Bodycams in Hamburg eingesetzt werden?

Die Polizei in Hamburg darf Bodycams in bestimmten Situationen verwenden. Dazu gehört der Einsatz bei Personenkontrollen und Verkehrskontrollen, wenn es Hinweise auf eine Gefahr gibt. Auch bei Menschenansammlungen oder öffentlichen Veranstaltungen können Bodycams genutzt werden, wenn die Gefahr besteht, dass es zu Straftaten kommt. Ziel ist es, Konflikte zu entschärfen und Gewalttaten zu dokumentieren.

In Polizeigewahrsam sind Bodycams erlaubt, um Straftaten oder Selbstverletzungen zu verhindern. In privaten Wohnungen dürfen Aufnahmen nur in Ausnahmefällen gemacht werden – beispielsweise, wenn eine akute Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht. In solchen Fällen ist eine richterliche Prüfung erforderlich.

Die Kameras müssen grundsätzlich sichtbar getragen werden, sodass betroffene Personen erkennen können, dass sie gefilmt werden.

Folglich darf die Polizei Hamburg , sofern erforderlich, Bild- und Tonaufnahmen an öffentlich zugänglichen Orten offen anfertigen. 

Speicherungsfristen und Pre-Recording

Laut § 18 PolDVG dürfen Bild- und Tonaufzeichnungen, die durch die Polizei im öffentlichen Raum oder an besonders gefährdeten Objekten erstellt werden, nur für einen bestimmten Zeitraum gespeichert werden. Die maximale Speicherungsfrist beträgt in der Regel 30 Tage, es sei denn, die Aufnahmen werden für eine bestimmte polizeiliche Aufgabe benötigt. In diesem Fall können sie über diesen Zeitraum hinaus aufbewahrt werden, sofern dies zur Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung erforderlich ist. Zudem erlaubt das Gesetz die Nutzung des sogenannten Pre-Recordings, bei dem Videoaufzeichnungen mit einer kurzen rückwirkenden Speicherung erstellt werden. Dies stellt sicher, dass nicht nur der eigentliche Vorfall, sondern auch die entscheidenden Sekunden davor dokumentiert werden. Eine durchgehende Daueraufzeichnung, die über den zulässigen Zeitraum hinausgeht, ist jedoch nicht zulässig.

Hinweispflicht und Löschfristen

Die Polizei ist außerdem verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Videoüberwachung zu informieren. Dies geschieht in der Regel durch sichtbare Hinweisschilder, die auf eine laufende Aufzeichnung hinweisen. Hinsichtlich der Löschfristengilt, dass Aufnahmen unverzüglich gelöscht werden müssen, sobald sie nicht mehr erforderlich sind. Erfolgt innerhalb der 30-Tage-Frist keine Nutzung der Daten für polizeiliche oder strafrechtliche Zwecke, werden sie spätestens nach Ablauf dieser Frist automatisch gelöscht. Falls die Aufnahmen jedoch in ein Ermittlungsverfahren überführt werden, gelten die allgemeinen Vorschriften zur Datenaufbewahrung im Strafverfahren. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und stellen sicher, dass eine unnötige oder unbegrenzte Speicherung personenbezogener Daten vermieden wird.

Wie dürfen Bodycams in Hamburg eingesetzt werden?

Bodycams dürfen von der Polizei in öffentlichen Räumen sowie an besonders gefährdeten Orten eingesetzt werden. Dazu zählen insbesondere Bereiche, in denen erfahrungsgemäß Straftaten oder gefährliche Situationen auftreten können, wie Bahnhöfe, öffentliche Plätze oder Orte mit einem hohen Gewaltpotenzial.

Ihr Einsatz ist vor allem dann zulässig, wenn er zur Abwehr einer konkreten Gefahr oder zum Schutz von Polizeibeamten und unbeteiligten Personen erforderlich ist. In bestimmten Fällen können Bodycams auch in geschlossenen Räumen genutzt werden, sofern dort eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Eine anlasslose oder dauerhafte Überwachung ist jedoch nicht erlaubt. Die Aufzeichnung muss in der Regel aktiv durch die Beamten gestartet werden, insbesondere wenn eine Eskalation droht oder bereits eingetreten ist.

Wann müssen Bodycam Aufnahmen gelöscht werden?

Um den Datenschutz zu gewährleisten, gibt es im Rahmen der Rechtsgrundlage klare Vorgaben zur Speicherung und Löschung der Aufnahmen. Reguläre Aufnahmen dürfen maximal einen Monat gespeichert werden und müssen danach gelöscht werden, sofern sie nicht für Ermittlungen oder Strafverfolgung benötigt werden. Aufnahmen aus dem Polizeigewahrsam müssen spätestens nach vier Tagen gelöscht werden, es sei denn, sie werden als Beweismittel verwendet.

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