Der Einsatz von Bodycams bei der Polizei Hessen basiert auf § 14 Abs. 6 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Diese Vorschrift wurde im Jahr 2015 eingeführt und im Februar 2025 erweitert, um eine klare rechtliche Grundlage für den Einsatz von Körperkameras durch Polizeibeamte zu schaffen.
Zuvor hatte das Polizeipräsidium Frankfurt am Main im Mai 2013 ein einjähriges Pilotprojekt zum Einsatz mobiler Videoüberwachung gestartet. Nach positiven Erfahrungen wurde der Einsatz von Bodycams ab 2015 auf das gesamte Land Hessen ausgeweitet.
Direkt zur Gesetzesgrundlage: § 14 HSOG
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Warum setzt die Polizei Hessen Bodycams ein?
Die Bodycams dienen vorrangig der Gefahrenabwehr und dem Schutz der Polizeibeamten vor verbalen und körperlichen Angriffen. Sie haben eine präventive Wirkung, da Personen oft kooperativer werden, wenn sie wissen, dass sie gefilmt werden. Die Aufnahmen können jedoch auch in Strafprozessen als Beweismittel verwendet werden.
Wann werden Bodycams eingesetzt?
In Hessen werden die Bodycams vor allem bei brennpunktorientierten Einsätzen eingesetzt, bei denen mindestens drei Beamte beteiligt sind. Es ist geplant, kompaktere Kameramodelle zu beschaffen, die direkt an der Uniform befestigt werden können, um den Einsatz auch im Streifendienst mit jeweils zwei Beamten zu ermöglichen.
Ein Urteil des Landgerichts Hanau besagt, dass Bürger, die von der Polizei kontrolliert werden, das Recht haben, den Einsatz zu filmen, wenn auch eine Bodycam der Beamten läuft.
Rechtliche Grundlage für Bodycams in Hessen
Der Einsatz von Bodycams in Hessen wird durch § 14 Abs. 6 HSOG geregelt. Dieser erlaubt den Gefahrenabwehr- und Polizeibehörden den offenen Einsatz körpernah getragener technischer Mittel zur Bild- und Tonübertragung. Dabei können Personen kurzfristig technisch erfasst oder ihre Aufnahmen gespeichert werden, wenn dies erforderlich ist, um Beschäftigte der Behörden oder Dritte gegen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit zu schützen.
Besonders relevant ist, dass die Erhebung personenbezogener Daten auch über Dritte zulässig ist, sofern dies für die Maßnahme unerlässlich ist. Innerhalb von Wohnungen dürfen Bodycams nur eingesetzt werden, wenn eine dringende Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person besteht. Hier gilt § 39 Abs. 1 Satz 2 und 3.
Die Speicherung und Verarbeitung der Aufnahmen unterliegt strengen Löschungsvorgaben – sie müssen unverzüglich gelöscht werden, sobald sie für die Eigensicherung oder Strafverfolgung nicht mehr erforderlich sind. Zudem ist der Einsatz an öffentlich zugänglichen Orten wie Flughäfen, Bahnhöfen oder Einkaufszentren besonders geregelt.
Wie lange dürfen Bodycam-Aufnahmen gespeichert werden?
Die Aufnahmen werden für die Dauer von 14 Tagen gespeichert und nach Ablauf dieser Löschfrist vernichtet, soweit sie nicht zur Abwehr einer Gefahr, zur Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit oder zur Strafvollstreckung benötigt werden (§ 14 Ab. 3 Satz 4 i. V. m. § 14 Abs. 1 Satz 2 HSOG)
Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass der Einsatz von Bodycams verhältnismäßig bleibt und nicht in den Kernbereich privater Lebensgestaltung eingreift. Sollte dies dennoch geschehen, sind die betroffenen Daten unverzüglich zu löschen, und die Maßnahme ist zu dokumentieren.
Bodycams für Polizei und Ordnungsämter: Wer darf sie nutzen?
Die gesetzlichen Regelungen zum Einsatz von Bodycams gelten nicht nur für die Polizei, sondern auch für Ordnungsbehörden in Hessen. Beide Institutionen können unter den festgelegten Bedingungen Bodycams nutzen, um ihre Beschäftigten zu schützen und Gefahren abzuwehren. Die gleichen Datenschutz- und Löschfristen sind dabei einzuhalten, um eine rechtskonforme Verwendung der Aufnahmen sicherzustellen.
Vorteile und Herausforderungen
Der Einsatz von Bodycams hat sich in Hessen als effektives Mittel zur Reduzierung von Gewalt gegen Polizeibeamte bewährt. Gleichzeitig bleibt die Debatte über den Datenschutz und die Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Bürgern und Polizei bestehen.
Die Vorteile von Bodycams:
• Mehr Sicherheit für Polizeibeamte und Bürger: Körperkameras wirken abschreckend auf potenzielle Angreifer und können Gewaltvorfälle verhindern.
• Objektive Beweismittel: Videoaufzeichnungen ermöglichen eine präzisere Rekonstruktion von Vorfällen und können dazu beitragen, falsche Anschuldigungen gegen Polizisten zu entkräften oder Vergehen klar nachzuweisen.
• Förderung des Vertrauens in die Polizei: Wenn Bürger sehen, dass polizeiliches Handeln dokumentiert wird, kann dies zu mehr Transparenz und einem besseren Verhältnis zwischen Bevölkerung und Polizei beitragen.
• Effektive Strafverfolgung: Die Aufnahmen liefern wertvolle Beweise für Ermittlungen und Gerichtsverfahren, was zu einer höheren Aufklärungsquote führen kann.
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Stand: März 2025