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30. April 2025

Die Rechtsgrundlage für den Einsatz von Body-Cams bei der Polizei in Niedersachsen

Die Rechtsgrundlage für den Einsatz von Body-Cams bei der Polizei in Niedersachsen

Zum Schutz der Polizeibeamten hat die niedersächsische Polizei über tausend Body-Cams im Einsatz (Niedersachsen & Bremen: Mehr Body-Cams als früher bei der Polizei – n-tv.de). Die Rechtsgrundlage zur Body-Cam Anwendung sowie weiteren Aufgaben und Befugnissen der Einsatzkräfte bildet das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG), im Speziellen §32 NPOG.

Sie wollen eine Body-Cam in Niedersachsen einsetzen? Lassen Sie sich von uns beraten!

Wann ist ein Body-Cam Einsatz in Niedersachsen erlaubt?

Öffentliche Veranstaltungen

Die niedersächsische Polizei darf Body-Cams einsetzen, wenn Annahme besteht, dass eine Person bei einer öffentlichen Veranstaltung „eine Straftat oder nicht geringfügige Ordnungswidrigkeit“ begehen wird. Auch bei Verdacht dürfen Body-Cams bereits offen zur Anwendung kommen und eine potenzielle Gefahrensituation mit Bild- und Tonaufzeichnung beobachten. Dies ist auch erlaubt, wenn Dritte zu diesem Zweck gefilmt werden müssen. Jedoch muss auf den Body-Cam Einsatz hingewiesen werden. Die verdeckte bzw. heimliche Aufzeichnung einer Situation ist nur gestattet, wenn die Offenlegung der Body-Cam Anwendung dazu führen würde, dass Personen durch die Maßnahme gewarnt und die Straftat zu einer anderen Zeit an einem anderen Ort durchführen würden, um unentdeckt zu bleiben.

Öffentliche Überwachung

Öffentliche Straßen und Plätze dürfen von Verwaltungsbehörden und der Polizei offen beobachtet werden, wenn es wiederholt zu Straftaten gekommen ist und der Body-Cam Einsatz der Gefahrenabwehr dient. Auch zu Zwecken der Prävention dürfen Body-Cams an diesen Orten verwendet werden, wenn sie dafür sorgen, dass „künftige Gefahren für Leib oder Leben“ abgewendet werden. Auch an besonders gefährdeten Orten bzw. Objekten wie beispielsweise Regierungsgebäuden dürfen Body-Cams in Niedersachsen kritische Situationen überwachen.

Auch hierbei muss der Body-Cam Einsatz deutlich erkennbar sein. Sollten Bild- und Tonaufnahmen nicht zur Verfolgung von Straftaten als Beweismittel zwingend erforderlich sein, müssen sie unverzüglich, spätestens jedoch nach sechs Wochen gelöscht werden. Dies gilt auch für Aufnahmen, die auf öffentlichen Veranstaltungen entstanden sind.

Direkt zur Gesetzesgrundlage: §32NPOG

Dürfen Polizeibeamte Pre-Recording an der Body-Cam in Niedersachsen verwenden?

Die niedersächsische Polizei darf sowohl zum Selbstschutz als auch zum Schutz Dritter Body-Cam Aufnahmen mithilfe des Pre-Recordings anfertigen. Aufzeichnungen per Bereitschaftsbetrieb sind höchstens für 30 Sekunden erlaubt und danach unverzüglich zu löschen, sollte es in dieser Zeitspanne nicht zu einer Straftat kommen, die eine Speicherung der Aufzeichnung unabdingbar macht. Werden die Body-Cam Aufnahmen, die durch das Pre-Recording entstanden sind, nicht als Beweismittel zur Strafverfolgung eingesetzt, so sind auch diese Aufzeichnungen spätestens nach 6 Wochen zu löschen.

Darf die niedersächsische Polizei Body-Cams in Wohnungen einsetzen?

Zum Body-Cam Einsatz an sensiblen Bereichen wie privaten Wohnungen macht das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) keinerlei Angaben. Demnach ist die Verwendung der Körperkameras an diesen Orten nicht zulässig ist.

Direkt zur Gesetzesgrundlage: §32NPOG

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Zu unserem Leitfaden für den DSGVO-konformen Einsatz von Body-Cams

Disclaimer:

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn Sie rechtlichen Rat für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem qualifizierten Anwalt einholen.

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