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30. April 2025

Die Rechtsgrundlage für den Einsatz von Body-Cams bei der Polizei im Saarland

Die Rechtsgrundlage für den Einsatz von Body-Cams bei der Polizei im Saarland

Die saarländische Polizei setzt bereits seit 2015 Body-Cams ein, um Polizeibeamtinnen und -beamte sowie Dritte vor Angriffen zu schützen. Seit Dezember 2020 sind die gesetzlichen Bestimmungen für den Einsatz von Body-Cams in das Saarländische Polizeidatenschutzgesetz (SPolDVG) überführt worden. Die relevanten Vorschriften finden sich nun in § 32 SPolDVG.

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Wann ist ein Body-Cam Einsatz im Saarland erlaubt?

Body-Cams kommen hauptsächlich im Wach- und Streifendienst zum Einsatz. In öffentlich zugänglichen Bereichen dürfen Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden, wenn eine Gefahr für Leib oder Leben besteht. In privaten Räumen ist die Nutzung nur zulässig, wenn eine dringende Gefahr für Personen besteht. Die Weiterverarbeitung solcher Aufnahmen unterliegt einem Richtervorbehalt, um die Persönlichkeitsrechte zu schützen.

Direkt zur Gesetzesgrundlage: § 32 SPolDVG

Wie lange dürfen erfasste Daten von Body-Cams gespeichert werden?

Um Datenschutzrichtlinien einzuhalten, werden die mit Body-Cams erfassten Daten nach Dienstende gelöscht, sofern sie nicht für die Strafverfolgung benötigt werden.

Eine Speicherung erfolgt nur unter strengen rechtlichen Vorgaben und nach dem Vier-Augen-Prinzip.

Fazit: Wie Body-Cams die Sicherheit im Saarland verbessern

Der Einsatz von Body-Cams im Saarland ist weiterhin rechtlich klar geregelt und hat sich als wirksames Mittel zum Schutz von Polizeibeamten und Bürgern bewährt. Klare gesetzliche Vorgaben und eine datenschutzkonforme Verarbeitung der Aufnahmen gewährleisten einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Videomaterial.

Im Jahr 2022 wurden 90 neue Body-Cams beschafft, um die Einsatzkräfte optimal auszustatten. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Body-Cams eine hohe präventive Wirkung haben und zur Deeskalation von Konflikten beitragen.

Direkt zur Gesetzesgrundlage: § 32 SPolDVG

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Zu unserem Leitfaden für den DSGVO-konformen Einsatz von Body-Cams

Disclaimer:

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn Sie rechtlichen Rat für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem qualifizierten Anwalt einholen.

Stand: Februar 2025

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