Die saarländische Polizei setzt bereits seit 2015 Bodycams ein, um Polizeibeamtinnen und -beamte sowie Dritte vor Angriffen zu schützen.  Seit Dezember 2020 sind die gesetzlichen Bestimmungen für den Einsatz von Bodycams in das Saarländische Polizeidatenschutzgesetz (SPolDVG) überführt worden. Die relevanten Vorschriften finden sich nun in § 32 SPolDVG.

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Wann ist ein Bodycam Einsatz im Saarland erlaubt?

Bodycams kommen hauptsächlich im Wach- und Streifendienst zum Einsatz. In öffentlich zugänglichen Bereichen dürfen Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden, wenn eine Gefahr für Leib oder Leben besteht. In privaten Räumen ist die Nutzung nur zulässig, wenn eine dringende Gefahr für Personen besteht. Die Weiterverarbeitung solcher Aufnahmen unterliegt einem Richtervorbehalt, um die Persönlichkeitsrechte zu schützen.

Direkt zur Gesetzesgrundlage: § 32 SPolDVG

Wie lange dürfen erfasste Daten von Bodycams gespeichert werden?

Um Datenschutzrichtlinien einzuhalten, werden die mit Bodycams erfassten Daten nach Dienstende gelöscht, sofern sie nicht für die Strafverfolgung benötigt werden. 

Eine Speicherung erfolgt nur unter strengen rechtlichen Vorgaben und nach dem Vier-Augen-Prinzip.

Fazit: Wie Bodycams die Sicherheit im Saarland verbessern

Der Einsatz von Bodycams im Saarland ist weiterhin rechtlich klar geregelt und hat sich als wirksames Mittel zum Schutz von Polizeibeamten und Bürgern bewährt. Klare gesetzliche Vorgaben und eine datenschutzkonforme Verarbeitung der Aufnahmen gewährleisten einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Videomaterial.

Im Jahr 2022 wurden 90 neue Bodycams beschafft, um die Einsatzkräfte optimal auszustatten. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Bodycams eine hohe präventive Wirkung haben und zur Deeskalation von Konflikten beitragen.

Direkt zur Gesetzesgrundlage: § 32 SPolDVG

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Zu unserem Leitfaden für den DSGVO-konformen Einsatz von Body-Cams

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Stand: Februar 2025