Body-Cams haben sich als wichtiges Einsatzmittel für Polizei und kommunale Ordnungsdienste etabliert. Ihre Nutzung ist jedoch rechtlich klar geregelt und unterliegt je nach Bundesland unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen.
Um hier den Überblick zu behalten, haben wir auf unserem Blog eine Reihe von Beiträgen veröffentlicht, die die verschiedenen Rechtsgrundlagen und Regelungen für Body-Cams detailliert beleuchten.
Diese Seite dient als zentrale Linkbibliothek für all unsere bisherigen Inhalte zu diesem Thema.
Allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen
- Was sagt das Bundesrecht? – BPolG § 27
- DSGVO und Body-Cams: Datenschutzrechtliche Grundlage (EU 2016/680 - sog. JI-Richtlinie)
Überblick Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlage für Body-Cams in Berlin
- Rechtsgrundlage für Body-Cams in Baden-Württemberg
- Rechtsgrundlage für Body-Cams in Niedersachsen
- Rechtsgrundlage für Body-Cams in Nordrhein-Westfalen (NRW)
- Rechtsgrundlage für Body-Cams in Bayern
- Rechtsgrundlage für Body-Cams im Saarland
- Rechtsgrundlage für Body-Cams in Hamburg
- Rechtsgrundlage für Body-Cams in Hessen
- Rechtsgrundlage für Body-Cams in Rheinland-Pfalz
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Zu unserem Leitfaden für den DSGVO-konformen Einsatz von Body-Cams
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Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn Sie rechtlichen Rat für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem qualifizierten Anwalt einholen.
Stand: März 2025