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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die NetCo Body-Cam.

8 Fragen
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DSGVO konform

Meistgelesene Fragen

Sobald die Aufnahme läuft, sieht auch das Gegenüber das Kamerabild auf dem Display. Dieser Spiegeleffekt wirkt deeskalierend: Die betreffende Person erkennt, dass sie gefilmt wird und passt ihr Verhalten an. In der Wiener-Linien-Studie sank die Zahl der Übergriffe bereits durch das eingeschaltete Display um 75%.
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Ja. Die Body-Cam kann so konfiguriert werden, dass sie bis zu 2 Minuten vor dem Drücken der Aufnahmetaste bereits aufzeichnet. So gehen auch die entscheidenden Sekunden vor einem Vorfall nicht verloren.
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Die NetCo Body-Cam Pro hält bis zu 20 Stunden im Aufnahmemodus durch. In der Praxis reicht das für eine komplette Schicht. Wir empfehlen dennoch, die Kamera täglich im SmartHub aufzuladen.
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Grundsätzlich ja, die NetCo Suite kann auch auf einem eigenen Server installiert werden (On-Premises). Wir empfehlen jedoch die Nutzung des deutschen NetCo Servers, da so Datenschutz, Wartung und Updates abgesichert sind.
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Bei der Body-Cam Pro erfolgt die Datenübertragung über den SmartHub: Die Kamera wird eingesteckt, Videos werden automatisch verschlüsselt hochgeladen und anschließend auf der Kamera gelöscht. Bei der Pro LTE Variante können Daten auch per LTE in Echtzeit gestreamt werden.
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Alle unsere Produkte werden DSGVO-konform entwickelt und produziert. Als Made-in-Germany-Anbieter liegt uns Datenschutz sehr am Herzen. Videos werden AES-256 verschlüsselt, unbeteiligte Dritte können nicht auf das Material zugreifen. Wir liefern eine Muster-Betriebsvereinbarung mit.
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Vor Beginn einer Aufnahme muss das Gegenüber über das Einschalten informiert werden (Transparenzgebot). Eine Aufnahme darf nur bei aggressivem Verhalten oder drohender Eskalation stattfinden. Unbeteiligte Dritte dürfen nicht aufgezeichnet werden. Es gelten feste Löschfristen. Wir besprechen all das vor der Einführung mit Ihnen.
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An öffentlichen Plätzen darf eine Body-Cam getragen werden. Permanentes Filmen ist jedoch nicht zulässig. Die Aufzeichnung kann im Hausrechtsbereich des Unternehmens erfolgen, muss aber angekündigt werden. Bei Veröffentlichung müssen gefilmte Personen unkenntlich gemacht werden oder ihre Einwilligung geben.
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